Rechtsprechung
LG Krefeld, 08.10.2001 - 6 T 335/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 883 Abs. 2
Statthaftigkeit des Wirksamkeitsvermerks bei Rückauflassungsvormerkung - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zulässigkeit des Wirksamkeitsvermerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 883 Abs. 2
Eintragung eines "Wirksamkeitsvermerks" bei einer Vormerkung
Verfahrensgang
- AG Nettetal, 25.06.2001 - Brüggen Blatt 3424
- LG Krefeld, 08.10.2001 - 6 T 335/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk
Auszug aus LG Krefeld, 08.10.2001 - 6 T 335/01
Nach inzwischen herrschender Auffassung ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, daß das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (vgl. BGH NJW 1999, 2275). - OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00
Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines …
Auszug aus LG Krefeld, 08.10.2001 - 6 T 335/01
Dieser Umstand wird bei der Eintragung des Grundpfandrechts durch einen besonderen Klarstellungsvermerk (Wirksamkeitsvermerk) offengelegt (vgl. OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; Gursky DNutZ 1998 273 f.).